Auch Minderjährige haften für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website




Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten ver´-linkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7000 Euro Schadenersatz und mehr als 2000 Euro Abmahnkosten zu zahlen, so der Bundesge-richtshof.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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