Urteil: Kein Vertragsschluss bei live2gether.de




Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel

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