Back to Abzocke: Katja Günthers RAZ – Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH fordert wieder




Zwar hat sich Katja Günther (Deutschlands unbeliebteste Anwältin) die letzten drei Monate mit ihrer RAZ – Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH sehr zurück gehalten, doch zum ausweichen stand / steht ja die Deutsche Zentral Inkasso GmbH des Bernhard Soldwisch zur Verfügung. Wie einem aktuellen Beitrag auf dem Portal recht-frech.de zu entnehmen ist, geht es jetzt aber wieder nach altbekannter Manier weiter.

Altbekannte Manier bei der RAZ – Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH meint, dass Zahlungsaufforderungen für nicht rechtskräftige „Verträge“ versendet werden:

 

Quelle: recht-frech.de

Gefordert wird für die „Verein Service Online VSO GmbH“ des Manfred Wagner, welcher bereits im August 2009 mit seinem Abzockangebot Mitfahr-Verein.de enttarnt wurde.

 

Anmerkung:  Mitfahr-Verein.de ist vergleichbar mit bspw. Nimimit.de oder Drive2u.de der OPM Media GmbH des Frank Drescher, für welche die Deutsche Zentral Inkasso GmbH fordert.

Ob Herr Manfred Wagner, Geschäftsführer der Verein Service Online VSO GmbH, mit Herrn Christian Wagner (Afubo New Media, New Content GmbH, Cybertaiment GmbH, Eventus Lernsysteme GmbH, ViWa Invest GmbH) verwandt ist (was mich nicht wundern würde), kann ich nicht sagen (oder Frau Marina Wagner, ehemalige Geschäftsführerin der Genealogie Ltd.), doch für durchaus spannend halte ich es, dass sich die jetzigen Forderungen der RAZ – Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH auf folgendes beziehen:

  • Rechnung vom 03.08.2009 für eine Anmeldung am 07.12.2008.

Spannend deshalb, da es besagte Firma erst seit dem 24.06.2009 gibt.

Allerdings könnte man schon auf Grund der bisherigen Strafverfahrens-Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften (obgleich Zivilgerichte Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug oder sittenwidrige vorsätzliche Täuschung attestieren) schnell zu folgender Ansicht kommen:

 

Abzocker dürfen alles und haben keine Sanktionen zu befürchten.

Was dieser Eindruck für Auswirkungen auf die Wahrnehmung unseres Rechtstaats hat, halte ich für fatal und sollte nicht unterschätzt werden, doch zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass auf unsere Strafgerichte bisher leider kein Verlass ist.

So ist Ihnen als betroffener Verbraucher bspw. lt. der Staatsanwaltschaft München durchaus zuzumuten, dass Sie mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden und lt. der Staatsanwaltschaft Bremen sollen Sie sich in Internetforen informieren.

Ich kann Ihnen nur erneut die Ausführungen der Verbraucherzentralen ans Herz legen:

 

Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen. Die recht-lichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.  

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Dazu der Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:

 

 
Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber.
 
Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spiel-chen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören! Und warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!
 

Weitere Hinweise und Tipps finden Sie auch unter der Rubrik „Abgezockt – Was jetzt?„.

PS: Katja Günthers (Nutzlosbranchen-)Kollege, Rechtsanwalt! Olaf Tank, wurde gerade erst (wieder einmal) zivilrechtlich zu einer Schadenersatz-Zahlung verurteilt.

In der Urteilsbegründung heißt es:

 

Letztlich habe Tank also Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet.

Das Urteil Az.: 66 C 83/10 (1) ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist zulässig.

PPS: Weitere Informationen zur Verein Service Online VSO GmbH finden Sie auch im Schwarzbuch „Mitfahr-Verein.de“ der Rechtsanwälte Legler & Collegen aus Leipzig.