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Aktenzeichen: 9 W 517/10. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH: Ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Thüringen in Jena, hat am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo”, die häufig im Fließtext versteckt am Rande der Webseite versteckt werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Mehr zu: Abonnement, Abzocke, Beschluss, Einstweilige Verfügung, Gericht, Kostenfallen, Michael Burat, Nico Neugeboren, Routenplaner, Täuschung, Verbraucherschutz, Verbraucherzentrale, Webtains GmbH
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