Störerhaftung für offenes W-LAN




Wer heute noch ein offenes, unverschlüsseltes W-LAN betreibt, um Nachbarn, Besuchern oder auch einfach nur Passanten kostenfreien und unproblematischen Internet-Zugang zu gewähren, lebt gefährlich. Das zeigt einmal mehr ein Beschluss des OLG Düsseldorf, der am 27.12.07 getroffen wurde.

Quelle: intern.de / Zum Artikel