Abo-Warnung: Navigewinner.com




Und mal wieder ein frisch beworbenes Produkt aus dem Hause „Be a winner Ltd.„. Das Angebot von Navigewinner.com ist ein Fast-Klon der Seite „Autogewinner.com„, mit allem was dazu gehört.

Wer hier seine Daten eingibt und das berühmte Häkchen setzt, geht ein kostenpflichtiges Abonnement ein, zu einem Preis von 4 Euro im Monat, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Abrechnung erfolgt natürlich im Voraus. 

Der Hinweis auf den Preis befindet sich erst ganz am Ende der Seite, so dass man bei der Registrierung nicht direkt einsehen kann, ob es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt:

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Der einzige Unterschied zu der identischen Seite Autogewinner.com ist der monatliche Preis:

  • Autogewinner.com = 8 Euro / Monat
  • Navigewinner.com = 4 Euro / Monat

Ein sehr kostengünstiges Abonnement für 48 Euro im Jahr, da sind viele Klingelton-Abos 4 x so teuer, doch wenn es sowieso nur darum gehen soll, ahnungslosen Usern das Geld aus der Tasche zu ziehen, weshalb dann kein Abonnement über 24 Monate bei einem wesentlich höheren Monatsbeitrag?

Die Antwort ist ganz einfach. Schon vor der Anmeldung wird der User auf sein Widerrufsrecht hingewisen. Dies bewirkt, dass die erste Hemmschwelle überwunden wird und das Angebot zum testen einlädt. Auch wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen, so haben Sie sich mit den AGB einverstanden erklärt, in denen man unter dem Punkt Datenschutz folgende Klausel findet:

Sie sind damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten vom Betreiber elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Daten für zukünftige Aktivitäten des Betreibers und auch dessen Partnern zu Werbezwecken übermittelt werden, um Ihnen weitere interessante Angebote telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu unterbreiten. Ihnen ist bekannt, dass Sie dieses jederzeit widerrufen können. Sie willigen darin ein, dass Ihre Daten nicht nur vom Betreiber selbst – gleich unter welcher Domain -, sondern auch von dessen Kooperationspartnern genutzt werden können. Der Partner kann dabei unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts Zugriff auf die Datenbank des Betreibers erhalten.

Sollte der einschlägig bekannte Betreiber nicht eine neue Kooperation mit Abmahnanwälten oder Inkassobüros eingegangen sein,  ist es relativ egal, ob die Rechnung gezahlt wird oder nicht, da er alleine durch diese Einwilligung zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten, schon viel Geld verdient.