Der automatische Anwaltbeantworter – Teil 2




Ich erinnere mich immer wieder gerne an meine lustige Korrespondenz mit der Kanzlei-Schulze zurück, welche mit dem Forderungseinzug für das bekannte Abzockunternehmen Online Premium Content Ltd. beauftragt ist. Herr RA Sven Schulze hat sich daraufhin mit mir in Verbindung gesetzt, doch lesen Sie am besten selbst.

Folgende E-Mail von Herrn RA Sven Schulze hat mich erreicht: 

 

Sehr geehrter Herr Fuchs,

gerne bestätige ich die Ihnen die Vertretung der von Ihnen benannten Gläubigerin.

Bezugnehmend auf Ihren Artikel http://www.abzocknews.de/2008/12/02/der-automatische-anwaltbeantworter-fur-das-inkasso-der-online-premium-content-ltd darf ich Sie jedoch auffordern, die enthaltenen Kontodaten zu entfernen.

Ich beziehe mich auf ein Urteil der Firma Vita Active Limited ./. Bundesverband der Verbraucherzentralen, indem das Gericht durch die offentliche Darstellung sensibler Kontodaten eine abstrakte Missbrauchsgefahr angenommen hat. Da ein solcher Missbrauch auch in meiner Praxis vorgekommen ist, bitte ich um schnellstmögliche Erledigung. Ferner werden Sie sicher verstehen, das eine übermüdete Praktikantin Ihre Anfrage falsch verstanden hatte. Die jungen Leute feiern einfach zu gerne.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Schulze
Rechtsanwalt

Des Rätsels Lösung ist also eine übermüdete Praktikantin, doch da sich Herr Schulze so freundlich gemeldet hat, habe ich die Kontodaten unkenntlich gemacht und wollte sein Angebot, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen, auch gerne in Anspruch nehmen.

Meine Rückantwort an Herrn RA Sven Schulze:

 

Guten Tag Herr Schulze,

die von Ihnen gewünschte Änderung habe ich soeben vorgenommen und bitte um eine kurze Rückbestätigung, ob die Änderung Ihrem Wunsch entspricht.

Teilen Sie mir bitte auch das Aktenzeichen zum Urteil der Vita Active Limited ./. Bundesverband der Verbraucherzentralen mit.

Die von Ihnen versendeten Zahlungsaufforderungen beruhen auf einer Täuschung der User, da nicht ordentlich auf die Kosten hingewiesen wurde und wird. Dazu entsprechende Urteile wie folgt:

Amtsgericht München (Az. 161 C 23695/06)
Amtsgericht Hamm (Az. 17 C 62/08)

Möchten Sie Stellung auf meinen Beitrag nehmen, der den Verbrauchern verständlich erklären kann, weshalb die Forderungen der Online Premium Content Ltd. gerechtfertigt sind oder darf ich dieses mir zugesandte Schreiben als Statement ansehen?

Gerne würde ich mich persönlich mit Ihnen austauschen. Bitte teilen Sie mir hierzu eine Festnetznummer mit.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Fuchs

PS: Ich kenne mich ein wenig mit automatisierten Benachrichtigungssystemen aus, also lassen wir das, bevor ich müde werde.

Die mit Herrn RA Sven Schulze geführte Korrespondenz ist vom 04.12.2008. Leider hat sich Herr RA Sven Schulze von der Kanzlei Schulze unter Schulze-Inkasso.de auf mein Schreiben hin gar nicht mehr gemeldet…

…ob da wohl wieder die übermüdete Praktikantin etwas falsch gemacht hat?

PS: Ohne eine Kontoverbindung ist es nun mal nicht möglich abzuzocken. Mehr dazu erfahren Sie unter der Rubrik „Aktiv werden und den Gaunern in die Suppe spucken!„.

Nachtrag vom 15.01.2008:

Ein Leser war so freundlich und hat mir einen Link zum o. e. Urteil der Vita Active Ltd. unter dem Az. 1H O 1436/06 zugesandt.