Sie sind hier: Abgezockt – Was jetzt? - Gegen die Gauner aktiv werden!
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Aktiv werden und den Gaunern in die Suppe spucken:
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Leitfaden veröffentlicht, welcher mit vereinten Kräften dazu führen könnte das Geschäftsmodell “Abzocke“ für die Betreiber unattraktiv zu machen. Werden Sie aktiv, wehren Sie sich und gehen Sie in die Offensive!
Zitiert von der Verbraucherzentrale Hamburg:
Da die Betreiber der Abofallen zumeist im Ausland sitzen, ist ein direktes Vorgehen (Unterlassungsklage durch Verbraucher oder Verbraucherzentrale) schwierig. Dies umso mehr, als das die Identität der Hintermänner bewusst verschleiert wird. Umso mehr ist die Verbraucherzentrale Hamburg bemüht, den Sumpf zumindest in Deutschland trocken zu legen. Über die von uns aktualisierte Tabelle, können Sie Daten von den mit der Abofalle kooperierenden Geldinstituten, Inkassodiensten und Rechtsanwälte erfahren.
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Am besten können Sie den Gaunern in die Suppe spucken, wenn Sie dazu beitragen, dass deren Konto gekündigt und das Geld an die Absender zurück überwiesen wird.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
Mit freundlichem Gruß“
Auch die Verbraucherzentrale schreibt solche Briefe an die Banken/Sparkassen, aber es kann nützen, wenn auch viele Verbraucher sich dort beschweren!
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Beschweren Sie sich über die Abofallen Internetseite direkt bei:
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn
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Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Bank oder:
Banken- und Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
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Beschweren Sie sich über die kooperierenden Rechtsanwaltsbüros bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes oder:
Bundesrechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
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Wer möchte die Gauner verklagen?
Einige Verbraucher haben, um dem Mahnungsspuk ein Ende zu setzen, ihrerseits die Betreiber der Abofallen verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass kein Anspruch bestünde („negative Feststellungsklage“). Bislang gingen die bekannten Verfahren positiv aus. Die Gegenseite lenkte ein, gab die entsprechende Erklärung ab und übernahm alle Kosten. Wer möchte das auch? Schicken Sie eine mail an verbraucherrecht@vzhh.de.
Es handelt sich aber nicht um eine Sammelklage, sondern man muss als Verbraucher individuell auf Unterlassung klagen. Es besteht ein (geringes) Kostenrisiko, andererseits die Chance, dass der „Gegenseite“ erhebliche Kosten entstehen und dass das Bombardement der Mahnungen gestoppt wird.
Möglich ist das aber nur, wenn die Betreiber ihren Sitz in Deutschland haben. Wir nennen Ihnen auf Anfrage Anwälte, die mit solchen Verfahren bereits Erfolg hatten.
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- Aktiv werden und den Gaunern in die Suppe spucken!
- Maschen, Warnungen und Hintergründe zu Abzocke im Internet.
Bitte beachten Sie, dass viele der hier aufgeführten Empfehlungen und Tipps lediglich auf meinen eigenen Erfahrungswerten basieren. Beherzigen Sie bitte auch die Ratschläge der Verbraucherzentralen oder setzen Sie sich mit einem versierten Anwalt in Verbindung.
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Weiterführende Informationen und Verweise:
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Hier können Sie Abzocknews.de zu Ihrer Startseite machen oder mir Hinweise auf fehlende Schlagzeilen schicken, mit mir Kontakt aufnehmen wenn Sie abgezockt wurden und natürlich wenn Sie Fragen, Anregungen, Lob oder Kritik zu Abzocknews bei mir los werden möchten.
Anfragen nach Rechtsberatungen werden nicht beantwortet!
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