Smartbook AG geht gegen Lenovo vor




Beim Landgericht Köln hat die Smartbook AG eine einstweilige Verfügung gegen die in Stuttgart ansässige deutsche Niederlassung des chinesischen PC-Herstellers Lenovo erwirkt. Die vorm Gericht erlassene Verfügung ist zwar noch nicht rechtskräftig, soll Lenovo aber zur Unterlassung verpflichten, „im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge ‚Smartbook‘ in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern in der Werbung zu benutzen …“, wie es im Wortlaut heißt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel