Bundesrat stellt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA in Frage




Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine deutliche Einschränkung des geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gefordert. Einer solchen Vereinbarung dürfe die Bundesregierung nur zustimmen, wenn es vollständig dem bereits bestehenden EU-Recht entspreche, hält die Länderkammer in einer auf Antrag Hamburgs verabschiedeten Resolution fest. ACTA dürfe auch nicht „der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums“ in der EU vorgreifen und keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nicht-kommerziellen Bereich zur Folge haben.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel