OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor




Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre „Allgemeinen Leistungs-bedingungen“ (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel