Urteil: Gericht stoppt Internet-Abzocke




Das Anklicken bestimmter Felder im Internet begründet nicht automatisch einen Vertrag und damit einen Zahlungsanspruch. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag be-kannt gewordenen Urteil (AZ 32 C 1742/10-48) festgestellt.

Quelle: FR-online.de / Zum Artikel

Reaktion(en) zu “Urteil: Gericht stoppt Internet-Abzocke”