Erneute Abfuhr für die Telomax vor dem OVG Münster




Die Bundesnetzagentur war der Auffassung, dass dieses Geschäftsmodell auf unerlaubter telefonischer Werbung mit unterdrückter Rufnummer basiere und damit rechtswidrig sei. Da die Klägerin ihren Dienst dafür zur Verfügung stelle und die anfallenden Entgelte kassiere, sprach die Agentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aus.

Quelle: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

Ein Kommentar zu „Erneute Abfuhr für die Telomax vor dem OVG Münster“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert