Gericht urteilt über Taubenplage: Zum Abschuss freigegeben – aber nur manchmal




Darf man Tauben töten, weil sie Schädlinge sind? Oder gilt auch für die oft geschmähten „Ratten der Lüfte“ der Tierschutz? Mit dieser Frage musste sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof befassen. Das Urteil fiel nicht ganz eindeutig aus.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel