Paid Content vom LG Landshut abgewatscht




Mit seiner Entscheidung vom 16.08.2011 (Az.:54 O 1465/11) verurteilt das Gericht die Beklagten unter Androhung eines Ordungsgeldes bis zu 250.000 €, bzw. sechs Monate Ordnungshaft, „es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank für Mitfahrgelegenheiten anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben – wie nachfolgend abgebildet geschehen:“

Quelle: Abzocke-rupodo.blogspot.com / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel