Versicherungsmakler haftet für das Verhalten seines Leadlieferanten




Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2019, Az. 3-06 O 5/18, n. rkf.) das ein Versicherungsmakler für einen von seinem Leadlieferanten begangen Wettbewerbsverstoß haftet.

Quelle & vollständiger Bericht: wettbewerbszentrale.de