BGH: Missbräuchliche Domainnamen müssen gelöscht werden




Die Vergabestelle für Internetadressen DeNIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Wenn die DeNIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Adresse löschen, „wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist“, so der BGH (Az. I ZR 131/10).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Ein Kommentar zu „BGH: Missbräuchliche Domainnamen müssen gelöscht werden“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert