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Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden

Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wegen seiner Forderungen für die Abofalle opendownload.de enstanden sind. Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden weiterlesen