Christopher und das Urteil zu Millionenquizshow.de




Manchmal tauchen wirklich die merkwürdigsten Sachen im Internet auf. Da gibt es ehemalige Staatsanwälte aus der DDR, die für Hasimäuschen in Pyjamas Geld eintreiben, Abzocker die einen auf Verbraucherschützer machen und jetzt trollt sich auch noch ein Christopher Hoffmann durch das Internet und verbreitet ein nachbearbeitetes Gerichtsurteil, welches belegen soll, dass die Forderungen von Millionenquizshow.de berechtigt sind.

Das Amtsgericht Hof führt unter dem Az: 15 C 959/08 eine bereits erledigte Angelegenheit, jedoch ist nach kurzer telefonischer Rücksprache eine verbindliche Auskunft zu den näheren Umständen erst wieder ab Montag, den 01.12.2008 im Laufe des Vormittages möglich. Allerdings gibt es in Bezug auf ein vermeintliches Urteil Hintergründe wie folgt:

Ein neuer Versuch, nach alter Manier? Denn die Masche mit einer verlorenen Verhandlung vor Gericht in Verbindung mit Millionenquizshow.de der Deus – Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH, dem Nachfolger der Ad2internet GmbH, hat man bereits im Mai 2008 auf dem Blog Onlineabzocke.de versucht, jedoch wurde der Versuch der Manipulation enttarnt.

Zum Beitrag zu Millionenquizshow.de auf Onlineabzocke.de gibt es derzeit fast 1000 Kommentare, wobei die Erfahrungen mit der Deus – Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH und dem beauftragten Inkassobüro, der Mediafinanz, eindeutiger nicht sein könnten. Insbesondere die Userin Lea, hat dort regelmäßig über ihre Erfahrungen berichtet, angefangen vom 25.05.2008 bis zu ihrem letzten Eintrag vom 25.11.2008:

@alle, absolute funkstille ich hab nix mehr von D**s gehoert Medfin … hat sich bei mir eh nicht eingeschaltet. LG an alle LEA

Man findet sogar eine offizielle Stellungnahme des Vizepräsidenten des Amtsgericht Osnabrück und der Mediafinanz zu einer Beschwerde bzgl. der Forderungen. Die Mediafinanz hat sich in meinen Augen als Inkasso-Dienstleister sehr angenehm verhalten, was der DEUS wohl nicht wirklich gefallen hat; Wie gut, dass es für spezielle Fälle Collector gibt. :-)

Da sich Herr Hoffmann wahrscheinlich über die Google-Suche zu Millionenquizshow.de an diverse Foren herangetastet hat, bei denen er sein nachbearbeitetes Urteil abladen kann, hat er auch seinen ganz eigenen Stil hinterlassen, bspw. im Forum von Netzwelt oder auch bei BooCompany. Auf offene und vor allem wichtige Fragen antwortet er bisher nicht.

Seine Verabschiedung mit den Worten „Naja was bleibt jetzt übrig als bezahlen. Vielleicht habt ihr ja mehr glück!!“ ist zwar zu allgemein zum spekulieren, jedoch weist dieser Satz eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Verabschiedung einer Userin von Onlineabzocke auf, welche schon am 30.05.2008 von einer Niederlage vor Gericht gesprochen hat:

„Ich hab das jetzt als Lehrgeld verbucht, aber Sascha, ich wünsch Dir trotzdem viel Erfolg, vielleicht hast Du ja mehr Glück.– Es gibt halt Sachen, da glaube ich nicht an Zufälle.

Wem das vielleicht zu weit her geholt ist, der kann sich jederzeit bei Google über den Vorgänger der Deus – Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH, die Ad2Internet GmbH erkundigen und sollte den Hinweis der Verbraucherzentralen zu Millionenquizshow.de berücksichtigen, welcher da klar und eindeutig besagt:

„Da die Preisinformation bei Abschluss eines Vertrages für den Verbraucher bereits auf der Startseite klar und deutlich ersichtlich sein muss, können die Verbraucher die Zahlung verweigern“.

Gerade mit dem Hintergrund, dass die Kuriositäten im Internet rund um die Nutzlosbranche zunehmen, lässt mich schlussfolgern, dass die Bemühungen von Verbraucherschützern und aufmerksamen Usern im Internet dazu beigetragen haben müssen, dass das Geld nicht mehr so schnell in der Kasse klingelt wie früher und man auf „Alternativen“ zurück greift.

Ich vermute daher nichts weiter als reine Panikmache, in der Hoffnung, dass sich der ein oder andere Rechnungsempfänger davon beeindrucken lässt und bereitwillig zahlt – Schließlich steht Weihnachten vor der Tür.

Ich hoffe jedenfalls für Herrn Hoffmann, dass das von ihm publizierte Schreiben ein Original ist und er zu den offenen Fragen Stellung beziehen wird, denn wenn sich herausstellt das es sich um eine Fälschung handelt, könnte Herr Hoffmann schnell erleben, was die Behörden für Möglichkeiten mit einer IP-Adresse haben, die die Forenbetreiber sicherlich gerne zur Aufdeckung einer vermeintlichen (Ver)Fälschung eines amtlichen Schreibens heraus geben.

Hier noch die nachbearbeitete Abschrift des Urteils als PDF: http://up.picr.de/1551377.pdf

PS: Einen gut sichtbaren Kostenhinweis auf Millionenquizshow.de habe ich damals schon vermisst – Daran hat sich bis heute nicht geändert.