Einwilligung für Telefon-, Fax- und Mail-Werbung mittels AGB ist rechtswidrig




Eine Einwilligungsklausel in einem Auftragsformular, durch die Kunden Kontaktdaten für Wer-bung per Mail und Fax zur Verfügung stellen, ist ohne gesonderte Zustimmung wettbewerbs-widrig. Steht die Klausel nur in den AGB, muss sie ausreichend hervorgehoben sein.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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