Auch OLG Frankfurt spricht IDO-Verband Klagebefugnis ab




Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (kurz „IDO“) hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet.

Quelle & vollständiger Bericht: wbs-law.de