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Verwertungsgesellschaft GEMA meldet neuen juristischen Erfolg gegen UseNeXT

Die GEMA hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung (Az. 308 O 698/09) gegen den Betreiber des Dienstes UseNeXT erstritten. Der Münchner Aviteo Ltd. wird es demnach untersagt, über den Dienst den Zugang zu 100 geschützten Werken aus dem Repertoire der Musikverwertungsgesellschaft im UseNet zu vermitteln. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker, sieht in dem Beschluss einen „Erfolg in unserem Einsatz für den Schutz der Urheberrechte“. Verwertungsgesellschaft GEMA meldet neuen juristischen Erfolg gegen UseNeXT weiterlesen