Müssen Twitterer jetzt zittern? Erste einstweilige Verfügung bekannt geworden!




Was war geschehen? In Internetforen fanden sich anonym eingestellte Kommentare zu einem Unternehmen, die falsch und irreführend, geschäftsschädigend, mithin wettbewerbswidrig waren. Ein Twitter-Nutzer, der mit dem gehörnten Unternehmen früher einmal geschäftlich verbunden und der nunmehr in derselben Branche tätig war, verlinkte in zwei Twitter-Konten diese Foreneinträge und kommentierte sie noch als „sehr interessant“.

Quelle: kLAWtext.blogspot.com / Zum Artikel

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