Post vom Anwalt oder Inkassobüro bekommen?

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Post vom Anwalt oder Inkassobüro bekommen?

Sofern Sie Post von einer Anwaltskanzlei oder einem Inkassobüro erhalten, so handelt es sich meist lediglich um einen Dienstleister, der mit dem Einzug der Forderung beauftragt worden ist. Viele solcher Anbieter arbeiten auf Erfolgsbasis und prüfen oftmals nicht, ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist oder nicht.

Sollte die Ihnen zugesandte Zahlungsaufforderung in Ihren Augen nicht berechtigt sein, dann machen Sie das jeweilige Forderungsmanagement darauf aufmerksam – In der Regel werden die Forderungen dann wieder an den Auftraggeber zurückgegeben. Sie müssen nicht beweisen, dass ein vermeintlicher Vertrag zustande gekommen ist – Die Beweispflicht liegt immer beim jeweiligen Anbieter.

Manche Anbieter machen auch einfach ein eigenes Inkassobüro auf und schaffen es sogar, den ein oder anderen Anwalt zu kaufen und an den Einnahmen zu beteiligen. Bestehen Sie grundsätzlich auf einen Nachweis der Vollmacht, mit dem die Forderung von entsprechender Stelle geltend gemacht wird. Mit dieser Vollmacht erhalten Sie wichtige Informationen zu Initiatoren und Hintermännern. Diese Vollmacht muss auf Anfrage vorgelegt werden.


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Bitte beachten Sie, dass viele der hier aufgeführten Empfehlungen und Tipps auf eigenen Erfahrungen basieren. Beherzigen Sie bitte auch die Ratschläge der Verbraucherzentralen und setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einem versierten Rechtsanwalt in Verbindung.

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