Olaf Tank fordert auch für die Content Services Ltd.




Ende März habe ich auf eine neue Abofalle mit dem Namen „Dein-Geistiges-Alter.de“ der Content Services Ltd. aufmerksam gemacht. In diesem Beitrag wurde ebenfalls eine weitere Domain der Betreiber entdeckt, mit dem Namen „Wie-Anziehend-Bist-Du.de“, die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht beworben wurde; Doch das sollte sich schnell ändern.

Dank der Zuschrift einer aufmerksamen Leserin, wurde mir beschrieben, dass der Sohnemann (13) auf die Seite „Wie-Anziehend-Bist-Du.de“ hereingefallen ist und sich nun mit der Forderung einer Anwaltskanzlei auseinandersetzen muss.

Nach Überlassung der Unterlagen staunte ich nicht schlecht, als ich den Namen des „Anwalts“ las, der für den Forderungseinzug der Content Services Ltd. zuständig ist : RA Olaf Tank.

Kein Double, kein Trittbrettfahrer, kein schlechter Scherz. Der berühmteste Anwalt, Deutschlands bekanntester Abzocker, hat die Fühler ausgestreckt und seinen Wirkungskreis vergrößert, zugunsten der  „Content Services Ltd.„, dessen Forderungen jetzt von einem, in diesem Millieu versierten, „Ausführer“ Nachhaltigkeit verliehen werden soll.

Da sich viele Internetnutzer die Frage stellen, wie so jemand noch sein Berufsfeld ausüben darf, ist die Antwort recht einfach: Man muss den „vermeintlichen“ Betrug nachweisen. Hilfsweise würde es sogar ausreichen, den Schützlingen (Andreas & Manuel Schmidtlein OHG oder Content Services Ltd.) einen Betrug nachzuweisen. Somit wäre Herr Olaf Tank der Beihilfe zum Betrug schuldig zu befinden und die weitere Ausübung seines Berufes somit gefährdet, kurz, Entzug der Zulassung und Berufsverbot.

Genau dieser Hintergrund könnte auch den neuen Wirkungskreis des Herrn Olaf Tank erklären. Diverse Angebote, für die Herr Olaf Tank in der Vergangenheit tätig war, befanden und vor allem befinden sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei rechtskräftigen Urteilen wird auch das Eis für Herrn Olaf Tank sehr dünn, denn dann muss er sich von den „fraglichen“ Angeboten distanzieren um keine Sanktionen zu fürchten. Wir sprechen hier immerhin von einem „Juristen“, der weiß wann er die Notbremse ziehen sollte.

Der Forderungseinzug für die „Content Services Ltd.“ wird somit eine neue und lukrative Einnahmequelle des Herrn Olaf Tank werden, bei der es wieder, nach unserer aktuellen Rechtsprechung, mehrere Jahre dauern kann, bis Initiatoren, Angebote und Hintermänner abgemahnt und letztendlich auch rechtskräftig verurteilt werden.

Ein Aufruf von Herrn Karl-Wilhelm Höcker, Vorsitzender des Osnabrücker Anwaltsvereins, dass Betroffene von Forderungen des Herrn Olaf Tank Anzeige erstatten sollen, wurde am 26.04.2007 als Bericht auf teltarif.de publiziert. Heute, mehr als ein Jahr später, kann Herr Olaf Tank immer noch als „Rechtsanwalt“ tätig sein und neue Geschädigte mit seinem Forderungseinzug bedrängen. 

Da dieser Umstand leider ein absolutes Armutszeugnis für unsere Justiz ist, die einmal mehr zeigt, sich nicht zeitgemäß mit aktuellen Gegebenheiten befassen zu können, appeliere ich an die zuständige Rechtsanwaltskammer, engagierte Anwälte, die zuständige Staatsanwaltschaft und an jeden juristisch-angehauchten Menschen, gegen diesen Missbrauch eines Berufstandes vorzugehen und ein ehemals anerkanntes „Berufsbild“ aufrecht zu halten oder zumindest wieder herzustellen. 

Selbiges Prozedere gilt auch für „auffälige“ Anwaltskollegen wie Frau Katja Günter aus München oder Herrn Boris Hoeller aus Bonn.

Es wird Zeit, ein Zeichen zu setzen!  

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