Wie die GVU mitteilt, wurde Jens Reimer, ehemaliger Betreiber von Torrent.to (ähnlich wie Kino.to), vor dem AG Aachen zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß liegt 4 Monate über den Forderungen der Staatsanwaltschaft und knüpft an die Haftstrafe gegen den Betreiber von Kino.to an, den Reimer lt. GVU auch kennen soll. Weiter heißt es: Mehr…
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Die sich auf Abofallen für Gewerbetreibende (B2B) spezialisierte Vendis GmbH (GF: Eva Rüpps), auf welche oftmals auch ganz normale Verbraucher reinfallen, in Anlehnung an die Melango.de GmbH (GF: David Jähn, Thomas Wachsmuth), hat jetzt ihren Briefkasten Sitz wohl in die Firmenzentrale von Michael Burat verlegt – ob dies mit den Erkenntnissen der StA Berlin zu tun hat? Obwohl, die ersten Spuren der Vendis GmbH führten ja schon in verdächtige Nähe zu Michael Burat bzw. seinem “kollegialen” Umfeld. Mehr…
Ob Menschen wie Eva Rüpps und Adriano Luzi nur ahnungslose Strohpuppen sind oder überhaupt existieren, weiß niemand. Google spuckt ihre Namen mehrfach aus, doch alle Spuren verlieren sich irgendwann. Wer die beiden sind? Mehr…
Was machen die Abofallen-Abzocker eigentlich mit den bis zum Inkrafttreten der Button-Lösung generierten Daten? Richtig, man versucht diese in Geld zu “verwandeln”. So auch bei der Tropmi Payment GmbH (GF: Andreas Schmidtlein | vorher: Alexander Varin), also aus dem Hause Gebrüder Schmidtlein (1, 2) – derzeit fordert man für das zweite Vertragsjahr von software-und-tools.de und bietet sogar 2% Skonto bei Online-Zahlung über den Dienst “Sofortüberweisung“, bereitgestellt von der Micropayment GmbH. Mehr…
Mit Beschluss vom 13.02.13 hat der BGH die Revisionen um den Komplex der Abofallen aus und um Hamburg (Online-Downloaden-Service Ltd., Online Premium Content Ltd., Belleros Premium Media Ltd.) verworfen. Die Urteile des Landgerichts Hamburg (Az. 608 KLs 8/11) vom 21.03.12 sind somit rechtskräftig und bleiben bestehen: Mehr…
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Wer diese berüchtigten Gebrüder Schmidtlein (1, 2) sind, muss Ihnen sicherlich nicht mehr erklärt werden. Durchaus spannend ist, in welchem “Markt” sich Andreas Schmidtlein mit der Geschick & Wissen GmbH nun bewegt – obgleich dieser “Wachstumsmarkt“ schon früh von einschlägig bekannten Unternehmen unterwandert wurde. Mehr…
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Mit dem Urteil sind nun weitere wesentliche offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit vermeintlichen Gratis-Angeboten geklärt worden. Im selben Verfahren gegen Content Services hat bereits im Juli der Europäische Gerichtshof entschieden… Mehr…
Für die zum Firmengeflecht der Brüder Manuel und Andreas Schmidtlein gehörende Firma Nesosol GmbH wurde letzten Monat das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Geschäftsführerin der Nesosol GmbH ist übrigens Andreas Schmidtleins Ehefrau Annabella Odry. Mehr…
Am 02.05.2012 wurde Udo Polzin Mitglied des Verwaltungsrats bei der Europe Holding AG des Faustus Eberle (1, 2), welcher derzeit als Angeklagter in einem Prozess vor dem LG Frankfurt (1, 2) steht. Gemäß den Ausführungen (1) von Tobias Huch (1) handelt es sich bei Udo (Michael) Polzin um “die rechte Hand” von Faustus Eberle. Hinzu kommt, dass die Europe Holding AG seit dem 11.09.2012 ihren “Unterschlupf” bei einer Sxxxx Fxxxxxx Yxxx AG hat, worauf die handelszeitung.ch wohl aus gutem Grund explizit eingeht: Mehr…
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In dieser Reportage von Akte 2012 geht es um die neuen Tricks der Abofallenmafia nach Inkrafttreten der sogenannten Buttonlösung. Dazu gehört die “Geschäftskunden-Masche” wie von der Melango.de GmbH, der Vendis GmbH oder der gerade erst aktivierten Sagaleo UG, die “Multi-Button-Masche” wie von den Gebrüdern Schmidtlein (1) und last but not least ist da noch Frank Drescher (1) mit seinen gewerblichen Massenabmahnungen (1). Mehr…
Genau diese Frage stellt sich, wenn man sich mit einer Sagaleo UG i.G. aus Chemnitz und ihrem Internetauftritt unter mega-einkaufsquellen.de etwas näher auseinandersetzt. Zwar zeichnet sich Herr David Jähn, Geschäftsführer der Melango.de GmbH, auch für die Sagaleo UG i.G. verantwortlich, doch das Layout erinnert sehr stark an grosshandel-produkte.de der Vendis GmbH, aber sehen Sie am besten selbst. Mehr…
Seitdem die Internet-Suchmaschinenwerbung als neue Form der Kundengewinnung etabliert wurde, hat sich inzwischen zu einer wahren Wissenschaft entwickelt. Wie schwer es ist, Kunden durch entsprechende Werbeschaltung zu gewinnen und gleichzeitig die Richtlinien der Betreiber von Werbeplattformen, wie beispielsweise Google, Facebook oder Ebay zu unterlaufen, wollen wir anhand des folgenden Beispiels veranschaulichen. Mehr…
In letzter Zeit ist es in Bezug auf die klassischen Abofallen relativ ruhig geworden. In den einschlägigen Verbraucherschutzforen gibt es nur noch wenige, vereinzelte Meldungen von Betroffenen. Anscheinend geht es mit dem Geschäftsmodell dem Ende entgegen. Trotzdem werden immer noch Versuche unternommen, über andere Wege die User… Mehr…
Wenn man von Abzocke im Internet hört, dann denken viele unweigerlich an die Gebrüder Schmidtlein, ebenso wie an ihren Inkassoanwalt Olaf Tank. Bis zu 17.000 Anmeldungen am Tag soll es bei “Opendownload.de“, “Softwaresammler.de“ und “Top-of-Software.de“ gegeben haben, die, nach den Mandatsaufgaben von Olaf Tank im Dezember 10, auch heute noch von einem ”Nachfolger“ inkassiert werden - mal schauen was “Darmstadt“ so bringt, aber man hat sich wahrlich ein eigenes Special verdient: “Die Gebrüder Schmidtlein” Mehr…
Sie sind hier: Specials – Die Gebrüder Schmidtlein
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Hintergrund des Verfahrens war eine Forderung der Antassia GmbH wegen einer angeblichen Anmeldung bei Top of Software im August 2010. Der bereits damals anwaltlich vertretene Kläger hatte erwirken können, dass die Antassia GmbH erklärte, ihre Forderung nicht weiter geltend zu machen. Die Tropmi Payment GmbH hatte sich dennoch an den Kläger gewandt und diesen zur Zahlung der Nutzungsgebühr für das 2. Jahr der Nutzung von Top of Software aufgefordert. Mehr…
Den Nachfolger von RA Olaf Tank, RA Nikolai Fedor Zutz, hat es nach Darmstadt gezogen - das passt ja wunderbar. Allerdings hat er sein Aninos Anwaltsinkasso in Osnabrück gelassen und versendet nun, laut Angaben der Polizei Osnabrück, Zahlungsaufforderungen für top-of-software.de, softwaresammler.de und opendownload.de (Tropmi Payment, Antassia, Content Services) im Namen der neuen KFZ – Kanzlei für Forderungsmanagement. Mehr…
Der eine titelte “Die Tankstelle ist trockengelegt“, der andere “Zucker im Tank” oder “Justiz-Inkasso beim Inkasso-Anwalt” und auch die Verteidigung freut sich über die Zulassung der Klage gegen Olaf Tank. Wie schön, dass sich hier auch gleich so viele freuen – zusammen mit den Sicherungsmaßnahmen der StA Landshut ist die “Freude” dann doppelt so hoch. Mehr…
Während in der Politik die sogenannte Buttonlösung als das Nonplusultra im Kampf gegen Abofallen im Internet bejubelt wird, haben die Abzocker schon längst neue Möglichkeiten gefunden, um potentielle Opfer in die Falle zu locken. Mehr…
Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen “Tropmi Payment” oder “aninos Anwaltsinkasso Osnabrück” in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements. Mehr…
Hallo Herr Fuchs,
offenbar will die Tropmi Payment GmbH in Kürze auch für eine neue Abofallen-Seite den Gewerbetreibenden ans Portemonnaie. Die Seite heisst www.grosshandel-angebote.de und wird von einer Firma Vendis GmbH betrieben und befindet sich wohl gerade im Aufbau. Der Reputation-Management-Muck hat es aber schonmal rausposaunt: Mehr…
In dieser Reportage von Akte 2012 geht es um den Nachfolger des mittlerweile nicht mehr als Inkassoanwalt der Gebrüder Schmidtlein (früher auch Brian Corvers) tätigen Herrn Olaf Tank. Gemeint ist Nikolai Fedor Zutz und das Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück, der schon seit August 2011 für die bekannte Klientel seines Vorgängers aktiv ist. Mehr…
Vorsicht, eben noch gratis – jetzt sauteuer! Wie Internetseiten sich in Minuten verändern. Wir haben für sie die neusten Tricks der Online-Abzocker aufgespürt. Mehr…
Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mehr…