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StA ermittelt wegen Betrug gegen Gewinnspielabzocker

Nutzlosdienste sind, wie der Name schon sagt, nutzlos. Auch wenn es sich dabei um Eintragsdieste für Gewinnspiele handelt. Einträglich ist dann wohl nur der Gewinn für den/die Betreiber, die offensichtlich mit betrügerischen Geschäftspraktiken ihre Opfer suchen. Gegen den Betreiber eines solchen Nutzlosdienstes ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug. StA ermittelt wegen Betrug gegen Gewinnspielabzocker weiterlesen