Schlagwort-Archive: Alexander Varin


AG Wiesbaden: Forderung der Tropmi Payment GmbH für Nutzung von Top of Software besteht nicht

Hintergrund des Verfahrens war eine Forderung der Antassia GmbH wegen einer angeblichen Anmeldung bei Top of Software im August 2010. Der bereits damals anwaltlich vertretene Kläger hatte erwirken können, dass die Antassia GmbH erklärte, ihre Forderung nicht weiter geltend zu machen. Die Tropmi Payment GmbH hatte sich dennoch an den Kläger gewandt und diesen zur Zahlung der Nutzungsgebühr für das 2. Jahr der Nutzung von Top of Software aufgefordert. AG Wiesbaden: Forderung der Tropmi Payment GmbH für Nutzung von Top of Software besteht nicht weiterlesen

Olaf Tank: Sicherungsmaßnahmen der StA Landshut und Zulassung der Klage vor dem LG Darmstadt

Der eine titelte „Die Tankstelle ist trockengelegt„, der andere „Zucker im Tank“ oder „Justiz-Inkasso beim Inkasso-Anwalt“ und auch die Verteidigung freut sich über die Zulassung der Klage gegen Olaf Tank. Wie schön, dass sich hier auch gleich so viele freuen – zusammen mit den Sicherungsmaßnahmen der StA Landshut ist die „Freude“ dann doppelt so hoch. Olaf Tank: Sicherungsmaßnahmen der StA Landshut und Zulassung der Klage vor dem LG Darmstadt weiterlesen

Internetfalle top-of-software geht in neue Runde

Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen „Tropmi Payment“ oder „aninos Anwaltsinkasso Osnabrück“ in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements. Internetfalle top-of-software geht in neue Runde weiterlesen

Abofalle im Internet: Opfer sollen lange zahlen

Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Abofalle im Internet: Opfer sollen lange zahlen weiterlesen

Abofalle im Netz: So schützen Sie sich vor unseriöser Inkasso-Abzocke

Wieder einmal soll „eine noch offene Forderung“ eingetrieben werden. Sie beläuft sich auf 333,87 Euro. Ein Inkasso-Büro in Köln hat ingesamt zwölf Posten zu dieser Summe addiert. Davon entfallen nur 192 Euro auf ein Zweijahres-Abonnement, das der Empfänger angeblich beim Internet-Anbieter „opendownload.de“ abgeschlossen hat. Abofalle im Netz: So schützen Sie sich vor unseriöser Inkasso-Abzocke weiterlesen

StA Darmstadt: Anklageerhebung gegen Olaf Tank, die Gebrüder Schmidtlein und Alexander Varin

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.08 – 28.02.10. StA Darmstadt: Anklageerhebung gegen Olaf Tank, die Gebrüder Schmidtlein und Alexander Varin weiterlesen

Streitfall des Tages: Wann Internetnutzer für Google zahlen müssen

Hannelore M. ist fassungslos, als sie am 1. März 2010 eine Rechnung im E-Mail-Fach findet. Sie soll 96 Euro bezahlen, und zwar für einen Zwölf-Monats-Zugang auf der Internetseite top-of-software.de. Dabei ist sie sich nicht bewusst, irgendwo einen Vertrag dieser Art abgeschlossen zu haben. Streitfall des Tages: Wann Internetnutzer für Google zahlen müssen weiterlesen

Die Abzock-Brüder Schmidtlein melden sich mit Abofallen zurück

Eine Zeitlang war es ruhig gewesen um das Büttelborner Gebrüderpaar Andreas und Manuel Schmidtlein und ihren vielen vielen Abofallen. So ruhig, dass man fast denken könnte, sie hätten sich eventuell anderen Geschäftsmodellen zugewendet. Doch die Ruhe war trügerisch und nur vorübergehender Natur. Die Abzock-Brüder Schmidtlein melden sich mit Abofallen zurück weiterlesen

Neue „Payment-Dienstleister“ auf dem Vormarsch

Damit die Abzocke mit Abofallen funktioniert, braucht man nicht gerade viel. Ein Muss ist das exzessive schalten von Werbung und nachhaltiges Inkasso-Stalking – die bekanntesten Inkassobüros sind die D(O)Z, die DIG, die R(A)Z, die DIS und natürlich Inkassoanwälte wie Katja Günther, Olaf Tank oder Sven Schulze. In diesem Jahr haben allerdings sogenannte Payment-Dienstleister wieder Hochkonjunktur und schießen aus dem Boden. Neue „Payment-Dienstleister“ auf dem Vormarsch weiterlesen

Warnung: Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück eines Nikolai Fedor Zutz fordert für Top-of-Software.de

Es wurde aber auch wirklich höchste Zeit, dass man einen Nachfolger für den Inkassoanwalt Olaf Tank, auch als Tank-Stelle oder hilfsweise Skandal-Anwalt bekannt, installiert, um die bisher generierten „Datensätze“ auf Top-of-Software.de der Content Services Ltd. (vorher Antassia GmbH) zu Geld zu machen – nun gibt es „Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück“ eines Absolventen des Jurastudiums mit dem Namen Nikolai Fedor Zutz. Warnung: Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück eines Nikolai Fedor Zutz fordert für Top-of-Software.de weiterlesen