Krankenhäuser haften bei Chipkarten-Betrug




Krankenhäuser bleiben auf ihren Kosten sitzen, wenn ein Patient die Versichertenkarte eines anderen vorlegt. Dies entschied das Bundessozialgericht am Donnerstag. Die Kliniken hätten keinen Anspruch, das Risiko auf die Kassen zu übertragen, urteilten die Richter. Auf die Kostenzusage habe sich die Klinik nicht berufen können, weil diese ausdrücklich den Versicherten und nicht den tatsächlich behandelten Patienten betraf.

Quelle: krankenkassenratgeber.de / Zum Artikel