Gericht begründet Bildersucheverbot gegen Google




Weil eine schriftliche Begründung des Gerichts noch nicht vorlag, machten ungenaue Darstellungen des Sachverhalts die Runde in diversen Veröffentlichungen. heise online liegt das bislang noch nicht veröffentlichte Urteil vom 26. September (Az.: 308 O 42/06) nun im Volltext vor.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel