BGH: Dossier mit Altmeldungen über Sedlmayr-Mörder zulässig




Die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr haben sich juristisch dagegen gewehrt, dass alte Meldungen über sie bei Spiegel online in einem kostenpflichtigen Dossier bereitgehalten wurden. In dem Dossier unter dem Titel „Walter Sedlmayr: Mord mit dem Hammer“ wurden die Namen der Verurteilten genannt und kontextbezogene Bilder von ihnen gezeigt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel