E-Mail im Web-Impressum soll genügen




Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, empfahl jetzt Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) in seinem Schlussantrag.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel