Dubiose Pressemitteilung zur AZ Web Content Ltd.: Wirbt Bruno Windschers in eigener Sache?




Eine dubiose Pressemitteilung zur AZ Web Content Ltd. des Herrn Bruno Windschers macht derzeit im Internet die Runde. Natürlich findet man auch hier wieder einen Hinweis auf ein von der AZ Web Content Ltd. betriebenes, dubioses Verbraucherschutz-Portal, welches grundsätzlich zur Zahlung rät. 

Die Pressemitteilung zur AZ Web Content Ltd. vom 16.01.2009:

 

Der Fall Leemm.com von Bruno Windschers AZ Web Content Limited

In den letzten Jahren bestand die sog. Nutzlosbranche aus Betreibern der Dialer und Einwahl-Systeme. Doch nun ist die Zahl der Schwarzen Schafe im internet angestiegen.

Ob Hausaufgaben, Routenplaner, Kochrezepte oder Malvorlagen – das Internet bietet zwielichtigen Unternehmen eine schier endlose Spielwiese, sich verbreiten zu können.

Bislang war es Gang und Gebe, dass die Bundeszentrale für Verbraucherschutz solche Websites abmanhten und zur Unterlassung aufforderten, da geschlossene Verträge sittenwidrig sind und gegen Treu und Glauben verstossen.

Doch nun kristallisiert sich am Himmel der Mehrwertbranche ein neuer Hochkaräter heraus. Es handelt sich um das Projekt Leemm der Gesellschaft AZ Web Content Limited mit Zweigsitz in Bremen. Betreiber und Director ist Bruno Windschers, ein eher unbekannter der Branche.

Fragwürdig ist, ob es sich tatsächlich bei Leemm.com der AZ Web Content Ltd. um eine sog. Abofalle handelt. Die Gegenleistung des Unternehmes ist nicht unerheblich. Bruno Windschers bietet den Kunden auf Leemm.com, außer des Gutscheinmagazins, eine hochwertige Prämie.

Hierbei handelt es sich um Digitalkameras, USB – Speichermedien und MP3 – Player.
Der geforderte Kundenendpreis von 96 € pro Monat, zahlbar im Vorraus, stellt somit eine deutliche Relation zum Warenwert und Dienstleistung dar.

Jedoch gibt es einen, eher bitteren, Beigeschmack beim Angebot auf Leemm.com der AZ Web Content von Bruno Windschers. Es handelt sich hierbei um die Inkassiereung der ausstehenden Rechnungsbeträge. Diese werden, wie auch von Mobilfunkanbietern, und anderen Dienstleistern, anwaltlich angemanht.

Zum Erstaunen der Fachpresse und Wettbewerbsjuristen, ergehen gegen Nichtzahler gerichtliche Mahnbescheide, die anschließend, entweder durch Stillschweigen oder gerichtlichen Beschluß, einen vollstreckbaren Titel ergeben und somit der offene Rechnungsbetrag, via Gerichtsvollzieher, eingezogen wird.

Fachpresse und Anwälte sind sich einig, Kunden von Leemm.com bzw. Bruno Windschers AZ Web Content, zur Zahlung zu raten. Schnell summieren sich offene Beträge von 120€ zu einem Gesamtbetrag von über 1000€ auf.

Betroffenen sei hierzu eine hilfreiche Seite empfohlen:

http://www.anti-xxxxxxxxx.com/ 

(Editiert / Die Liste der dubiosen Seiten können Sie hier einsehen)

Quelle: Pressemitteilung.ws

Ich hingegen empfehle die folgenden Links zur AZ Web Content Ltd.:

Auch möchte ich es nicht versäumen, Herrn Windschers zur Aufnahme in die offizielle Liste der Abofallen-Betreiber von den Verbraucherzentralen zu gratulieren – Noch Fragen?