_____________________________________________________________________________
Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Mehr zu: Ablehnung, Beschwerde, Bundesverfassungsgericht, EMI, Gericht, Heise, Meinungsfreiheit, Musikindustrie, Pressefreiheit, Raubkopie, Rechtswidrig, Slysoft, Software, Sony BMG, Sony Music, Streit, Universal, Urheberrecht, Warner Music
Für folgende Einträge könnten Sie sich auch interessieren:
Weiterführende Informationen, Rubriken und Verweise: