Schlappe für Porno-Anwälte




Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen.

Quelle und vollständiger Bericht: regensburg-digital.de

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