Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR




Es gibt, wohlgemerkt, kein Urteil in der Sache und keine Klage. Kein Gericht hat sich mit dem konkreten Fall befasst. Alles, was es gibt, ist eine Abmahnung. Und eine sensationell erfolgreiche Presseerklärung der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Quelle und vollständiger Bericht: stefan-niggemeier.de

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