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Bundesgerichtshof verbietet überhöhte Pauschale für Inkassokosten

Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen. Eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, ist unzulässig. Bundesgerichtshof verbietet überhöhte Pauschale für Inkassokosten weiterlesen