Informationsfreiheitsgesetz: Recht auf amtliche Akteneinsicht




Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger das Recht auf Einsicht in Akten der Bundesbehörden. Von ihrer grundsätzlichen Auskunftspflicht sind die Ämter nur unter bestimmten Umständen befreit. So können sie einen Antrag ablehnen, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Wirtschaftsunternehmen betroffen sind. Auch die sicherheitspolitischen Interessen des Bundes sind besonders geschützt. Das seit Januar 2006 geltende Gesetz soll helfen, die Verwaltung durchschaubarer zu machen.

Quelle: Verivox.de / Zum Artikel