Telekom muss weiter Call by Call anbieten




Die Telekom ist in einem Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Bundesnetzagentur unterlegen (Az. 6 C 38.07). Die Telekom hatte eine Anordnung der Behörde angegriffen, in der Letztere zu dem Schluss gekommen war, dass die Telekom weiterhin über eine beträchtliche Marktmacht verfüge und daher allen Kunden weiterhin die Nutzung von Sparvorwahlen ermöglichen müsse.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel