Urteil: Karlsruhe verbietet harte Hartz-IV-Sanktionen




Hartz-IV-Bezieher müssen ab sofort nicht mehr fürchten, dass ihnen bei Regelverstößen das Arbeitslosengeld II (Alg II) drastisch gekürzt wird. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind nur noch Leistungskürzungen von maximal 30 Prozent mit dem Grundgesetz vereinbar.

Quelle und vollständiger Bericht: rp-online.de