Der juristische Streit zwischen einer Lehrerin und dem Schüler-Portal spickmich.de ist beendet: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde der Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Bewertung von Lehrern im Internet keine Persönlichkeitsverletzung darstellt, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.
Es bleibt dabei: Das Bewertungsportal spickmich.de, auf dem Schüler ihren Lehrern anonym Noten geben können, verstößt nicht gegen den Persönlichkeitsschutz. Eine Pädagogin aus Moers in Nordrhein-Westfalen hatte vergeblich versucht, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten des Internetportals anzufechten.
Eine weitere Lehrerin steht in ihrem Kampf gegen das Internetportal „spickmich.de“ vor einer Niederlage. „Wir werden die Berufung zurückweisen“, kündigte die Vorsitzende Richterin am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Marietta Spahn, am Mittwoch an.
Eine Deutschlehrerin ist von Schülern auf dem Online-Bewertungsportal spickmich.de schlecht bewertet worden. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen scheiterte mit Klagen gegen die Benotung im Internet bisher in allen Instanzen. Nun will sie in Karlsruhe erreichen, dass ihre Daten gelöscht werden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Lehrerbewertung bei spickmich.de ist erlaubt. Doch was folgt daraus für ähnliche Webportale oder Blogs? Tatsächlich wirft das Urteil mehr Fragen auf, als es zunächst beantwortet.
Wieder einmal ist eine Pädagogin mit ihrer Klage gegen das Webportal «Spickmich.de» vor Gericht gescheitert – diesmal beim Oberlandesgericht Köln. Der Bundesgerichtshof aber soll auch noch ran.
Das Landgericht Duisburg hat am heutigen Freitag die Klage einer Lehrerin aus dem Kreis Wesel gegen das Internetportal spickmich.de abgewiesen. Die an einer Realschule unterrichtende Pädagogin fühlte sich durch die im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Person und ihres Unterrichts in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Die Betreiber der Webseite «Spickmich» freuen sich: «Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit.» Die Klage einer Lehrerin gegen ihre Benotung im Internet wird wahrscheinlich abgewiesen.
Das Bewertungsportal für Lehrer „Spickmich.de“ wird erneut verklagt. Eine Realschullehrerin will so gegen ihre Benotung vorgehen. Die Pädagogin sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit einer 3,8 kommt sie unter den 250.000 bewerteten Lehrern relativ schlecht weg.
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Zwar habe ich die Aktualisierung der Rubrik „Domainliste“ wegen der immer wieder akuten DDoS-Angriffe und dem damit verbundenen Zeitaufwand am 08.12.2008 eingestellt, doch aufgrund der mich immer wieder erreichten Anfragen war ich mal ein wenig fleißig und freue mich Ihnen nun die Rubrik „Domainliste“ wieder präsentieren zu können.
Auf Spickmich.de dürfen weiter Lehrernoten verteilt werden – doch die Entscheidung des BGH dürfte auch Auswirkungen auf andere Verfahren haben. Betroffen ist zum Beispiel das Studentenportal meinprof.de.
Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit der Benotung von Lehrern im Internet. Kurz gesagt: Es geht um Spickmich.de. Die Richter müssen zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit abwägen.