Die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform meinprof.de haben vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, einen Bußgeldbescheid wegen zweier Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten erhalten. Auf meinprof.de können Nutzer ähnlich wie beim Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de Dozenten in verschiedenen Kategorien wie „Fairness“, „Verständlichkeit“ oder „Spaß“ bewerten.
Die Macher der Lehrerbewertungsseite spickmich.de bauen ihr Internetangebot aus und nehmen künftig ganze Schulen ins Visier. Auf schulradar.de, das am morgigen Dienstag online gehen soll, könnten Eltern zum Beispiel Noten für die Lehrer, die Schulleitung, das Klima an der Schule oder das Schulgebäude vergeben, erklären die Spickmich-Betreiber.
Das französische Spickmich darf nicht mehr weitermachen. Lehrer haben erfolgreich dagegen geklagt, dass Schüler ihnen im Internet Zensuren geben. Denn die Seite Note2be bedeute eine „Störung des Bildungsbetriebes“, urteilte ein Pariser Gericht.
Auch Lehrer können surfen. Manche bekommen Pickel vom Bewertungsportal Spickmich. Andere werden kreativ: Sie treffen sich in der großen Pause und tricksen so lange, bis die Pädagogen-Zeugnisse vorzeigbar sind. Ein Blick ins Lehrerzimmer.
Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt. Solche Bewertungen seien zulässige Meinungsäußerungen, entschied das Kölner Landgericht. Eine Gymnasiallehrerin aus Moers am Niederrhein hatte gegen das Internetportal „spickmich” auf Unterlassung geklagt, weil sie sich durch die Benotung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Laut der Anwälte strebt sie eine … Klage einer Lehrerin gegen Benotung im Internet abgewiesen weiterlesen →
Nürnberg (dpa) – Bayerische Datenschützer halten Lehrerbenotungen durch Schüler im Internetforum „spickmich.de“ für rechtswidrig. Sie verletzten das Recht der Pädagogen, über Preisgabe und Verwendung ihrer Daten selbst zu bestimmen, erklärte die Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich am Montag in Nürnberg. „Die Zurschaustellungen und Anprangerungen im Internet sind für die Lehrer in vielen Fällen schwerwiegend“, sagte … Datenschützer halten Lehrerbenotung im Internet für rechtswidrig weiterlesen →
Wie schon das zuständige Landgericht kam nun auch das Oberlandesgericht Köln zu dem Ergebnis, dass die Lehrerbenotung auf «Spickmich.de» rechtens ist. Ein anderes Verfahren aber geht weiter.
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