Das Berliner Amtsgericht hat entschieden, dass Opfer von nachbarschaft24.net nicht zahlen müssen (AZ. 17 C 298/08). Dem Gericht sei es nicht klar, für was die Betreiberfirma (Netsolution FZE) überhaupt Geld haben möchte. Auch der Hinweis auf das Widerrufsrecht ist nicht ausreichend und deshalb sind etwaige Verträge unwirksam.
Die Berichte und Meldungen zu dubiosen Inkasso-Methoden haben einen neuen Höchststand erreicht. Ganz vorne spielen alte Bekannte eine wichtige Rolle, doch immer wieder werden auch renommierte Unternehmen mit lukrativen Aufträgen geködert. Dabei sind der Kreativität anscheinend keine Grenzen mehr gesetzt.
Die Suchmaschinen laufen heiß, Meldungen in Foren und Blogs überschlagen sich, die Medien erhöhen die Schlagzahl der Berichte und das Amtsgericht Wiesbaden fühlt sich zu einer Pressemitteilung verpflichtet. Und das alles nur wegen einer Person; Katja Günther.
So, Abzocknews.de hat also tatsächlich das erste Jahr geschafft, wobei ich meinen früheren Blog im Rahmen von FoxGate.de erst am 25.12.2007 vollständig auf Abzocknews.de umgestellt habe. Ich weiß eigentlich gar nicht, was man dazu alles Schreiben soll, doch ich werde es mal versuchen.
Da möchte man sich lediglich bei Google über die neusten Anbieter zum Thema „Downloads“ informieren und stößt in den Anzeigen auf ein mir bis dahin unbekanntes Angebot unter frei-downloaden.net. Ich bin ja von Natur aus ein neugieriger Mensch und möchte natürlich wissen was dieses Angebot bieten kann, also schaue ich mal vorbei.
Hallo lieber Besucher von Abzocknews.de, es ist mal wieder an der Zeit etwas über mein Infoportal zu berichten. Fast schon überwältigend, was aus einer so kleinen Hobbyseite werden kann, doch genau das scheint die nächste Hürde zu sein; Für eine Hobbyseite ist der Pflegeaufwand fast nicht mehr zu bewältigen.
Unser Leser Herr Hüseyin C. hat bereits die erste Rechnung des Onlineangebotes Routenplanung-Heute.com, welches zu der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG gehört, bezahlt. Als Anlage ist die originale Rechnung beigefügt, in der der letzte Absatz vor allem Beachtung finden sollte:
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