Katja Günther treibt es auf die Spitze




Die Suchmaschinen laufen heiß, Meldungen in Foren und Blogs überschlagen sich, die Medien erhöhen die Schlagzahl der Berichte und das Amtsgericht Wiesbaden fühlt sich zu einer Pressemitteilung verpflichtet. Und das alles nur wegen einer Person; Katja Günther.

Es ist unglaublich, welches Drama sich derzeit um die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther abspielt. Mit immer neuen Methoden wird versucht, den Forderungen für die Abzockangebote der Online Content Ltd., Nachdruck zu verleihen, zuletzt durch eine gezielte Fehlinterpretation eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Wiesbaden.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellsten Meldungen, Stellungnahmen und Berichte, die sich mit dem Urteil des Amtsgericht Wiesbaden beschäftigen.

Das Amtsgericht Wiesbaden zur Interpretation des Urteils 93 C 619/08 – 41:

Pressemitteilung des Amtsgericht Wiesbaden (PDF)

Das tatsächliche Urteil 93 C 619/08 -41 (PDF)

Verbraucherzentrale NRW:

Kunden der Online Service Ltd. wird Klage angedroht

Computerbetrug.de:

Amtsgericht Wiesbaden widerspricht Mahnungen von Katja Günther

Verbraucherrechtliches.de:

Amtsgericht Wiesbaden reagiert auf Mahnbriefe von Katja Günther

Netzwelt.de:

Gericht erläutert Urteil und weist Interpretation von Katja Günther zurück

Augsblog.de:

Katja Günther: Amtsgericht Wiesbaden widerspricht Mahnungen

Nebst den hier aufgeführten Verweisen, finden sich mittlerweile unzählige Negativeinträge über Frau Katja Günther, die nicht unbedingt sachlich sind, sondern durch Wut und Ohnmacht geprägt sind. Das Amtsgericht Wiesbaden selbst hat mit seiner schnellen Reaktion einen absolut positiven Eindruck in der Internetgemeinde hinterlassen, auch bei mir.

Für den Frankfurter Oberstaatsanwalt Anton E. Winkler, der bereits mit den Ermittlungen gegen Frau Katja Günther und die Online Content Ltd. beschäftigt ist, dürfte die gezielte Fehlinterpretation des Urteils vom Amtsgericht Wiesbaden ein gefundenes Fressen sein. Ein Hohn ist nach wie vor die Tatsache, dass Katja Günther immer noch im Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München zu finden ist.

Liebe Rechtsanwälte aus der gesamten Bundesrepublik, wäre es nicht mal an der Zeit, dass Ihr selbst etwas dagegen tut? Es geht hier schließlich um ein „ehrwürdiges“ Berufsbild, doch die bisherige Untätigkeit ist wohl der Ausdruck einer Billigung. Schließlich bewegt sich Katja Günther wohl im Rahmen unserer veralteten Gesetze und verdient sich mit Ihrer „speziellen“ Auslegung der Gesetze eine goldene Nase.

„Kreative“ Anwälte hat es schon immer gegeben, nur heute gibt es andere Wege, um auf „spezielle“ Fälle aufmerksam zu machen; Von diesen Wegen machen immer mehr „mündige“ Bürger Gebrauch und decken nach und nach Missstände auf, die wahrscheinlich schon seit Jahrzehnten gängige Praxis sind. Hier kann nur der Gesetzgeber einschreiten, was selbiger schon seit Jahren unterlässt. Das wirft viele Fragen auf.

Nur nebenbei, aber da es gerade so schön zum Thema passt, möchte ich es nicht versäumen zu erwähnen, dass auch der Gebrüder Schmidtlein-Eintreiber-Anwalt Herr Olaf Tank, nach wie vor im offiziellen Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer Osnabrück gelistet ist.

Ich persönlich erinnere mich in letzter Zeit immer häufiger an den berühmt berüchtigten Alphonse Gabriel (Al) Capone, der durch seine geschickten Inszenierungen und dem vorbildlichen Umgang mit den Medien, den Staat sehr lächerlich aussehen ließ.

Im Laufe der Zeit haben sich auch auf Abzocknews.de viele Meldungen zu Katja Günther und der Online Content Ltd. gesammelt. Hier noch mal eine Übersicht aller Einträge, die sich direkt oder indirekt mit Frau Günther und der Online Content Ltd. beschäftigen, so dass nachher niemand sagen kann, er habe davon noch nie etwas gehört.

Publikationen auf Abzocknews.de zu Katja Günther:

Ergänzende Publikationen zur Online Content Ltd.:

Für Betroffene gilt nach wie vor: NICHT ZAHLEN!!! (Mehr Info)

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