Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft




Wegen versuchten Betrugs an der „taz“ wurde der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vom Landgericht Berlin im September 2008 verurteilt. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten „keine positive Legalprognose“ bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Quelle: taz.de / Zum Artikel