Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt




Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt. Das Gericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen, setzte aber hohe Hürden für die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden.

Quelle: tagesschau.de / Zum Artikel