BGH: Kostenerstattung für Abmahnungen auch bei eigener Rechtsabteilung




Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 8. Mai 2008 entschieden, dass die im Zuge einer Abmahnung entstandenen Anwaltskosten von dem Abgemahnten auch dann zu ersetzen sind, wenn die Gegenseite über eine eigene Rechtsabteilung verfügt (Az. I ZR 83/06). Der BGH bestätigte damit die Entscheidung des OLG Frankfurt als Vorinstanz.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel