BGH bestätigt Verurteilung von Michael Burat wegen versuchten Betrugs mit Abofallen




Gemäß Pressemitteilung des BGH wurde die Revision von Michael Burat in der Sache „LG Frankfurt verurteilt Michael Burat wegen versuchten Betrugs mit Abofallen“ verworfen. Zuvor hatte der BGH bereits eine andere Revision von Michael Burat & Freunden in der Sache „LG Osnabrück verurteilt Michael Burat wegen Betrugs mit Abmahnungenverworfen. Mit der hiesigen Entscheidung des BGH geht erneut ein Grundsatzurteil zur Strafbarkeit von Abofallen einher, was bei weiteren Verfahren, wie vor dem LG Darmstadt (Sache Schmidtlein & Co.) oder etwaig in der Sache Mega-Downloads.net, Berücksichtigung finden wird.

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de: