Frankreich: Taser darf als Foltergerät bezeichnet werden




Das Unternehmen SMP Technologies, das Taser- Elektroschockpistolen in Frankreich vertreibt, hat ein Gerichtsverfahren gegen die Menschenrechtsorganisation Raid-H („Alarm- und Eingreif-Netzwerk für die Menschenrechte“) wegen Rufschädigung des Namens und der Marke „Taser“ verloren.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel