Netzagentur: Keine Sex-Hotlines zum Festnetzpreis




Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat dem Missbrauch von Ortsnetzrufnummern für sogenannte Telefonerotikdienste einen weiteren Riegel vorgeschoben und das bisherige Vorgehen der Bundesnetzagentur bestätigt. Im Eilverfahren wurde eine Anordnung zur Abschaltung der zu diesem Zweck genutzten Nummern für rechtmäßig erklärt.

Quelle: onlinekosten.de / Zum Artikel